Verordnungen außerhalb des Regelfalls

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Der erste Gang bei körperlichen Beschwerden ist meist der zum Hausarzt. Oftmals verordnet dieser dann eine physiotherapeutische Behandlung, damit Ihre Beweglichkeit wieder hergestellt wird und die Beschwerden abklingen. Meist erreicht der Patient durch eine Physiotherapie bereits nach kurzer Zeit Verbesserungen, doch in manchen Fällen muss eine Therapie über einen längeren Zeitraum verordnet werden.

Bis zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 1. Januar 2021 galten für länger andauernde Therapien noch strengere Genehmigungsverfahren. Verordnete der Arzt eine Behandlung, die die vorgegebene Höchstverordnungsmenge laut Heilmittelkatalog überschritt, sprach man von einer „Verordnung außerhalb des Regelfalls”. Diese konnte maximal über eine Dauer von 12 Wochen verordnet werden und musste von Ihrem Arzt besonders begründet und prognostiziert werden. Außerdem musste man diese Verordnung oftmals vor Beginn der Therapie von der Krankenkasse genehmigen lassen.

Neue Heilmittel-Richtlinie

Mit der Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 1. Januar 2021 entfielen viele bürokratische Hürden mit der Verordnung von Heilmitteln und Therapien. Es wird nun nicht mehr zwischen einer Erstverordnung, einer Folgeverordnung und einer Verordnung außerhalb des Regelfalls unterschieden.

Stattdessen gibt es nun nur noch einen Verordnungsfall und eine Behandlungsmenge, an der sich Ihr Arzt orientiert. Auch die Genehmigung der Therapie durch die Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich.

Wir unterstützen Sie

Um die gewünschte Therapie zu erhalten, sind trotz der Änderung der Heilmittelrichtlinie einige Schritte notwendig. Wir unterstützen Sie gern bei allen Formalitäten, die bei Ihrem Arzt und der Krankenkasse anfallen.

Sprechen Sie uns gern an.