Besondere Verordnungsbedarfe
Chronische oder schwerwiegende Erkrankungen benötigen oftmals Therapien und Heilmittel über einen längeren Zeitraum. Solche langfristigen Verordnungen verursachen natürlich auch deutlich höhere Kosten. Damit diese das Budget des behandelnden Arztes nicht zusätzlich belasten, können solche Therapien und Heilmittel extrabudgetär ausgestellt werden.
Hinweise zur Heilmittel-Richtlinie
Die Diagnosen, die unter solche besonderen Verordnungsbedarfe fallen, werden in einer bundeseinheitlichen Liste geführt, die regelmäßig aktualisiert wird. Alle Regelungen zu besonderen Verordnungsbedarfen sind in der Heilmittel-Richtlinie beschrieben.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Diagnose ebenfalls dazu gehört, sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt oder unsere Mitarbeiter an.
Wir helfen Ihnen gern weiter.
Aktualisierte Heilmittel-Richtlinie
Zum 1. Juli 2021 wurde die Heilmittel-Richtlinie aktualisiert und einige Genehmigungsverfahren angepasst. Außerdem wurde die Diagnoseliste erweitert und zum Beispiel auf das Post-Covid-19-Syndrom angepasst.
Wir schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig zu allen Neuerungen bezüglich der Heilmittel-Richtlinie. Wenn Sie also Fragen zu Ihrer Verordnung oder Ihrer Diagnose haben, sprechen Sie uns gern an. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Abwicklung von Genehmigungsverfahren mit Ihrer Krankenkasse.